Kurz bevor alle Unterlagen für den Bauantrag
fertig waren, erreichte uns eine nette Email von Team Massivhaus mit dem
Betreff: Mehrleistung durch Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Zur Erreichung von erhöhten
Schallschutzmaßnahmen (LPB III), die angeblich aus dem B-Plan hervorgingen,
sollten wir folgende Zusatzleistungen bezahlen:
1.) Einen Aufpreis für Fensterrahmen nun 88
mm Profile mit verbessertem U-Wert (+1.600,-€)
2.) 8x zusätzl. Fensterflügel auch
88er-Profil (+800,-€)
3.) Hintermauerwerk in PPW4-0,5 da LPB
III (+500,-€)
4.) Schallschutz-Verglasung mit 37 dB /
entspricht nach Einbau mindestens 35 dB / Bei Dreifachverglasung ist dies nur
mit 88mm Fensterrahmen möglich, diese müssten separat hinzugerechnet werden
(+800,-€)
Insgesamt also ein saftiger
Aufpreis von 3.700 €.
Damit waren wir so gar nicht einverstanden.
Wir hatten schließlich schon zum ersten Beratungstermin den B-Plan dabei, wieso
war es erst jetzt Thema?
Nach langem hin und her telefonieren stellte sich
heraus, dass es im B-Plan nicht eindeutig bzw. widersprüchlich dargestellt war.
Auf der Zeichnung sind wir im Lärmpegelbereich II, der Text sagt jedoch etwas
anderes. Unser Verkäufer gab sich viel Mühe dieser Sache auf den Grund zu
gehen.
Nachdem sich der Ersteller des B-Plans nicht mal mehr sicher war, wie
das Ganze nun gemeint war, sagte das Bauamt wir müssten LPB III
einhalten.
Da diese Ungenauigkeit unserer Meinung nach
schon viel früher hätte auffallen müssen, waren wir nicht bereit den vollen
Preis zu bezahlen. Nach einigem Verhandeln haben wir uns dann mit Team
Massivhaus geeinigt.
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