Samstag, 3. Oktober 2015

Die verrückte Geschichte vom Zaun

Bei uns zog die kleine Labradorhündin "Millie" ein und es war klar, wir müssen noch Budget einplanen für die Einzäunung unseres Grundstückes.

Kein Problem, ein Stahlmattenzaun in anthrazit, 1,20 m hoch sollte reichen. 
Wer aber nun denkt, dass man sich einen Wunschzaun einfach aussuchen kann, der liegt falsch. Da gibt es ja noch den geheimnisvollen Bebauungsplan unseres Neubaugebietes, in dem Vorgaben stehen, wie die Bebauung im Neubaugebiet auszusehen hat. Eigentlich eine gute Sache, damit man nicht plötzlich ein Hochhaus auf dem Nachbargrundstück hat. Wenn es doch nur nicht immer alles so extra kompliziert geschrieben wäre...
Nun steht hier zum Thema Zaun in unserer Straße:
"Einfriedungen entlang den öffentlichen Verkehrsflächen der Erschließungsstraßen C und D im Allgemeinen Wohngebiet sind nur bis zu einer Höhe von 0,8 m über der Grundstücksoberfläche zulässig."
Kurz gesagt: Unser Zaun zur Straße hin darf nur 80 cm hoch sein.
Wer schonmal einen ausgewachsenen Labrador gesehen hat, weiß, dass 80 cm nicht wirklich ein Hindernis darstellen. Ich sah uns schon durch das Neubaugebiet rasen, um unsere Hündin wieder einzufangen und hatte die Hoffnung, dass es doch noch eine Sonderregelung gibt.

Da ich sowieso zum Bauamt in Bad Oldesloe musste, nahm ich mir vor, dort auch nach der Zaunhöhe zu fragen. Da Welpe Millie noch nicht alleine bleiben konnte, packte ich sie ein und wir fuhren gemeinsam zum Bauamt. Während Millie den Türstopper in einem Büro annagte, sagte mir die hundefreundliche Dame vom Amt, dass mit der 80 cm hohen Einfriedung sicher nur eine blickdichte Einfriedung gemeint sei. Die Erklärung machte Sinn: Viele Grundstücksbesitzer haben hohe blickdichte Hecken und können beim Herausfahren mit ihrem Auto Fußgänger/spielende Kinder nicht sehen, wodurch diese gefährdet würden. Ein Stabmattenzaun ist nicht blickdicht und sollte daher kein Problem sein. Ich müsste somit vermutlich nur einen Antrag stellen.

Da fielen mir und dem Bauherren einige Steine vom Herzen, dem Zaun stand somit nichts mehr im Wege!

Falsch gedacht - so einfach ist es dann doch nicht.
Als ich beim Amt Bargteheide-Land anrief und mit einer Sachbearbeiterin sprach, stellte sich heraus, dass ein anderer Gundstücksbesitzer bereits einen Antrag gestellt hatte - gleicher Zaun, gleiche Höhe. Abgelehnt! Das absurde dabei war, dass dieser Antragssteller Parkbuchten vor seinem Grundstück hat und parkende Autos höher als 80 cm sind. Gleiches ist bei uns auch der Fall. Die Sachbearbeiterin verwies mich als letzte Möglichkeit an den Bürgermeister von Elmenhost. Dies sei die einzige Möglichkeit, dass diese Entscheidung nochmal überdacht würde. Ich bekam also die Telefonnummer.

Ehrlich gesagt habe ich noch nie bei einem Bürgermeister angerufen und es kostete mich etwas Überwindung. Nachdem niemand am anderen Ende der Leitung abnahm, entdeckte ich im Internet die Sprechstunde des Bürgermeisters. So etwas kann man sowieso besser persönlich klären, dachte ich mir und notierte die Sprechstunde in meinem Kalender. In der nächsten Woche fuhr ich hin.
Bisher hatte ich den Bürgermeister nur auf der Infoveranstaltung zu der Hochspannungsleitung gesehen, nun lernte ich ihn persönlich kennen. Er schien etwas überrascht, dass jemand zu seiner Sprechstunde kam. Bewaffnet mit Zeichnungen und Argumenten erklärte ich ihm meine Zaungeschichte. Er versprach mir, dass er mein Anliegen nochmal auf der nächsten Gemeindesitzung thematisieren wollte. Ich sollte ihn danach nochmal anrufen.

Nachdem der Termin für die Gemeindesitzung stattgefunden hatte, rief ich erwartungsvoll beim Bürgermeister an. Und siehe da, es gibt für einige Grundstücke eine Sonderregelung, auch für unseres! Ich fragte extra nochmal nach... 1,20 m? Stahlmattenzaun? ... Ich muss nur einen Antrag einreichen?...Ja!

Dann hat sich der ganze Aufwand ja gelohnt!

Update November 2015:
Falsch gedacht, die Geschichte ist noch nicht vorbei...

Als ich unseren Bauantrag zum Amt Bargteheide-Land brachte, fragte ich, an wen ich den Zaunantrag richten sollte. Wenn für unser Grundstück eine Sondergenehmigung vorliegt, bräuchte ich keinen Antrag stellen, sagte mir die Dame. Umso besser, dachte ich. Sie schaute vorsichtshalber nochmal in ihre Unterlagen. Und siehe da, es lag eine Sondergenehmigung für unser Grundstück vor, jedoch nur eine Teilgenehmigung. Was das nun zu bedeuten hatte, war uns beiden nicht ganz klar. Die einzige Erklärung, die infrage kam war folgende:

Wir dürfen das Grundstück auch zur Straße hin mit einem 1,20 m hohen Zaun begrenzen mit Ausnahme der Stelle, die direkt an die Straße grenzt, also unser Gartentor. Ich war fassungslos und stellte mir vor, wie ein 1,20 m hoher Zaun mit einem 80 cm hohen Gartentor aussehen würde. Abgesehen davon würde Millie sicherlich dann dort rüber springen. Auch die Dame vom Amt schüttelte den Kopf und meinte das könne nicht sein und ich sollte nochmal einen Brief an den Bürgermeister schicken.

Was macht man nicht alles für einen normalen Zaun. Ich habe mich also hingesetzt und einen Brief formuliert. Um das ganze visuell darzustellen, habe ich in unserer 3D-Darstellung einen 1,20 m hohen Zaun und ein 80 cm hohes Gartentor eingefügt:


Dann ging der Brief ab zur Post. Nun heißt es wieder abwarten...
gez. die Bauherrin

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